Gerichtsgutachten

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige Fachwissen und unterstützt so im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein gemessen an technischen Normen und handwerklichen Erfahrungen fachlich richtiges Urteil zu sprechen

Privatgutachten

Bei Privatgutachten wird ein Sachverständiger zur Begutachtung eventueller Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen, oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen. Ein kostspieliges Gerichtsverfahren kann hierdurch vielleicht vermieden werden. Im Ergebnis ist der Weg zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen in vielen Fällen einfacher und schneller möglich.

Eine weitere Möglichkeit zur Schlichtung eines Streites bietet die Tätigkeit als Schiedsgutachter. In diesem Verfahren wird der Sachverständige von beiden Parteien beauftragt. Das Ergebnis des Gutachtens ist dann bindend für beide Parteien.

Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

Kontakt

Sachverständigenbüro Josef Börsting

Bausachverständiger
Josef Börsting

Ludger-Hölker-Straße 15
48727 Billerbeck

Tel: 0 25 43 / 93 04 14
Fax: 0 25 43 / 93 04 15
Handy: 0 178 / 97 28 406

Email: info@sv-boersting.de

sachverständiger-josef-börsting